Zahlen in eckigen Klammern bezeichnen die entsprechenden Seiten in der Düsseldorfer Debatte.
[7] Symptomatisch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dez. 1984 (2 BvR 13/83), die Bescheidung der „Organklage“ der Bundestagsfraktion der GRÜNEN zur Wahrung von Rechten des Deutschen Bundestags mit der Bundesregierung als „Gegner“! Der stolze 159 Schreibmaschinenseiten füllende Text wird in Kürze natürlich auch in der amtlichen Sammlung der bundesverfassungsgerichtlichen Judikate zu lesen sein (deren – bis jetzt – 66 Bände der von der Literaturwissenschaft in ihrer Spezifik noch gar nicht erkannten, geschweige denn durchforschten Gattung Law Fiction zuzuordnen sind). Funktion und Tragweite dieser Entscheidung haben offensichtlich nicht die mindeste Chance erkannt zu werden, „links“ natürlich noch weniger als „rechts“. Siehe etwa Däubler (more…)